Umzug von der Steuer absetzen – Was ist möglich?
Viele wissen nicht, dass Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Dieser Ratgeber erklärt, was geht – und was nicht.
Beruflich bedingter Umzug
Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist – z.B. weil Sie eine neue Stelle angetreten haben, der Arbeitgeber Sie versetzt hat oder sich Ihre Fahrzeit zur Arbeit durch den Umzug erheblich verkürzt – können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen.
Als Faustregel gilt: Wenn sich durch den Umzug die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde (hin und zurück) verkürzt, ist der Umzug beruflich veranlasst.
Umzugskostenpauschale 2025
Das Bundesfinanzministerium legt jährlich Umzugskostenpauschalen fest. Für 2025 gelten: Für die umziehende Person 964 €, für jede weitere Person im Haushalt 643 €.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Auch bei privaten Umzügen kann ein Teil der Kosten abgesetzt werden: Leistungen wie Einpackservice, Möbelmontage und Transportkosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können zu 20% (max. 4.000 €/Jahr) direkt von der Steuer abgezogen werden.
Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und kein Steuerberaterauftrag. Konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation einen Steuerberater.