Allgemeine Geschäftsbedingungen
MK Umzüge & Transporte GmbH · Altenauer Weg 17 · 30419 Hannover · Gültig für alle Umzugs-, Transport- und Lagerleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MK Umzüge & Transporte GmbH, Altenauer Weg 17, 30419 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Umzugs-, Transport- und Lagerleistungen, einschließlich damit verbundener Zusatzleistungen (Verpackungsservice, Möbelmontage, Halteverbotszone u. a.).
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Für gewerbliche Kunden gelten ergänzend die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere §§ 407 ff. und §§ 451 ff. HGB. Für Verbraucher (§ 13 BGB) gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften diesen AGB vor, soweit sie zugunsten des Verbrauchers abweichen.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Grundlage jedes Angebots ist eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung oder eine Online-Besichtigung. Angebote, die ausschließlich auf telefonischen oder schriftlichen Angaben des Auftraggebers beruhen, stehen unter dem Vorbehalt der Richtigkeit dieser Angaben.
Änderungen des Auftragsumfangs nach Vertragsschluss – insbesondere nachträglich hinzukommende Möbel, Etagen ohne Aufzug, zusätzliche Adressen – müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer behält sich in diesen Fällen eine entsprechende Preisanpassung vor.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Grundleistungen umfassen:
- Be- und Entladen des Transportfahrzeugs
- Transport zwischen Ausgangs- und Zieladresse
- Auf- und Abbauen von Möbeln gemäß Vereinbarung
- Bereitstellung des benötigten Personals und des geeigneten Transportfahrzeugs
Zusatzleistungen (Verpackungsservice, Einpacken/Auspacken, Einlagerung, Halteverbotszone, Klaviertransport, Entsorgung) sind gesondert zu vereinbaren und werden im Angebot ausgewiesen.
Anpassung bei veränderten Bedingungen
Ergibt sich bei der Leistungserbringung, dass Angaben des Auftraggebers unrichtig oder unvollständig waren (z. B. tatsächliches Volumen weicht erheblich ab, Etagen ohne Aufzug nicht angegeben, Parksituation weicht ab), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
§ 4 Festpreis-Garantie und Preisanpassung
Bei vereinbartem Festpreis ist der im Angebot ausgewiesene Betrag verbindlich, sofern:
- die dem Angebot zugrunde liegenden Angaben des Auftraggebers zutreffend sind,
- keine wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs eingetreten sind und
- keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
Der Festpreis bleibt auch dann bindend, wenn der Umzug länger dauert als kalkuliert oder mehr Personal benötigt wird, sofern dies auf der Grundlage der zutreffenden Angaben des Auftraggebers fußt.
Festpreis-Garantie
Nach schriftlicher Auftragsbestätigung garantieren wir den vereinbarten Festpreis – ohne versteckte Nachforderungen am Umzugstag.
Stundentarif
Bei vereinbartem Stundentarif wird die tatsächlich aufgewendete Zeit zuzüglich An- und Abfahrt berechnet. Die Mindestbuchungsdauer beträgt 2 Stunden. Begonnene Stunden werden anteilig berechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis ist unmittelbar nach Abschluss der Leistung fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Zahlungsmittel
Wir akzeptieren Barzahlung, Überweisung sowie auf Vereinbarung Zahlung per SEPA-Lastschrift. Schecks werden nicht akzeptiert.
Jobcenter und Pflegekassen
Bei Aufträgen mit schriftlicher Kostenübernahme-Zusage des Jobcenters (§22 SGB II) oder der Pflegekasse (§40 SGB XI) erfolgt die Abrechnung direkt mit dem jeweiligen Kostenträger. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Genehmigung vor dem Umzugstag schriftlich vorliegt.
Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Unternehmer) gemäß §288 BGB zu berechnen.
Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, das Umzugsgut bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen zurückzubehalten (§273 BGB).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Umzugsumfang (Volumen, Möbel, Etagen, Besonderheiten) zu machen;
- am vereinbarten Umzugstag persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anwesend zu sein;
- sicherzustellen, dass alle zu transportierenden Gegenstände zugänglich und transportbereit sind;
- Wert- und Dokumente, Bargeld, Schmuck sowie leicht verderbliche Waren selbst zu transportieren oder gesondert zu kennzeichnen;
- für ausreichende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Eingangs- und Ausgangstür zu sorgen oder rechtzeitig für eine Halteverbotszone zu sorgen;
- Schäden am Umzugsgut, die bereits vor dem Transport bestanden, dem Auftragnehmer vor Beginn der Leistung anzuzeigen.
Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, kann der Auftragnehmer hieraus entstehende Mehrkosten und Schäden in Rechnung stellen.
§ 7 Halteverbotszone
Für einen reibungslosen Umzug ist in der Regel eine Halteverbotszone vor der Ausgangs- und/oder Zieladresse erforderlich. Die Beschaffung der behördlichen Genehmigung kann auf Wunsch durch den Auftragnehmer gegen gesondertes Entgelt übernommen werden.
Wird die Halteverbotszone vom Auftraggeber selbst organisiert, muss sie mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstag aufgestellt sein (Vorlauffrist gemäß VwV-StVO §45). Der Auftraggeber trägt die Kosten für Beantragung, Schilder und Aufstellung.
Ist am Umzugstag kein geeigneter Parkplatz vorhanden und konnte keine Halteverbotszone aufgestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die daraus resultierenden Mehrkosten (zusätzliche Tragezeit, Wartezeit) nach Zeitaufwand zu berechnen.
§ 8 Sondergüter
Besonders empfindliche Gegenstände
Für den Transport von Klavieren, Flügeln, Tresoren, Antiquitäten, Kunstwerken, Marmor- und Glasplatten sowie Großgeräten gelten besondere Bedingungen. Diese Gegenstände müssen bei der Auftragserteilung ausdrücklich angegeben werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, hierfür einen Sonderpreis zu berechnen oder Spezialausrüstung einzusetzen.
Gefährliche Güter und Verbotenes
Folgende Gegenstände dürfen ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht transportiert werden:
- Leicht entzündliche, explosive oder giftige Stoffe (Benzin, Lacke, Farben in geöffneten Behältern)
- Waffen und Munition (ohne gültige Genehmigung)
- Lebende Tiere und Pflanzen
- Leicht verderbliche Lebensmittel ohne spezielle Vereinbarung
- Wertsachen, Bargeld, Schmuck – diese sind vom Auftraggeber selbst zu transportieren
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Transport von Gegenständen, die die obigen Bedingungen verletzen, abzulehnen oder sofort zu unterbrechen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 9 Lagerleistungen
Sofern eine Einlagerung von Umzugsgut vereinbart wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Lagervertrags (§§ 467 ff. HGB) sowie folgende Bedingungen:
- Die Einlagerung erfolgt in gesicherten, überwachten Lagerräumen am Standort Hannover (Alter Flughafen).
- Eine Inventarliste wird gemeinsam vor der Einlagerung erstellt.
- Zugang zum Lagergut ist nach vorheriger Absprache (mindestens 1 Werktag Vorlauf) möglich.
- Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (Tageslager) bzw. 1 Monat (Monatslager).
- Die Kündigung des Lagervertrags ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich.
Nicht eingelagert werden dürfen: leicht verderbliche Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, explosive oder brennbare Stoffe, illegale Gegenstände sowie Bargeld und Wertsachen (ausgenommen nach gesonderter Vereinbarung).
§ 10 Haftung und Schadensregulierung
Haftungsrahmen nach §451g HGB
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Personal beim Transport entstehen, gemäß §§ 451 ff. HGB. Die Haftung ist auf 620 Euro je Kubikmeter des Umzugsvolumens begrenzt, sofern keine gesonderte Transportversicherung vereinbart wurde.
Wichtiger Hinweis zur Haftung
Die gesetzliche Standard-Haftung von 620 € / m³ deckt wertvolle Einzelgegenstände (Antiquitäten, Gemälde, Designermöbel) möglicherweise nicht vollständig ab. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Vollwert-Transportversicherung. Auf Anfrage vermitteln wir eine Police.
Erweiterte Bruchversicherung
Auf Wunsch kann eine erweiterte Bruchversicherung mit einer Deckung von 5 Euro je Kilogramm vereinbart werden. Eine Vollwert-Police bis 100.000 Euro ist ebenfalls auf Anfrage möglich. Der Abschluss muss vor Beginn des Umzugs schriftlich vereinbart werden.
Schadensanzeige
Schäden am Umzugsgut sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Transports, schriftlich anzuzeigen (§ 451e HGB). Nicht rechtzeitig angezeigte Schäden gelten als nicht entstanden, es sei denn, der Schaden war bei Übergabe nicht erkennbar (verdeckter Schaden: Anzeigefrist 30 Tage ab Entdeckung).
Ausschluss der Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen für:
- Schäden an Gegenständen, die durch den Auftraggeber selbst verpackt wurden (eigene Verpackung),
- Schäden an bereits vor dem Transport beschädigten Gegenständen,
- Schäden durch natürlichen Verschleiß oder innere Verderbnis,
- Schäden durch höhere Gewalt (Unwetter, Überschwemmung, Erdbeben),
- Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind,
- Schäden an Sondergütern, die entgegen §8 dieser AGB nicht gesondert angemeldet wurden.
Persönliche Haftung
Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers für von ihnen verursachte Schäden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 11 Stornierung und Terminänderungen
Stornierungen und Terminänderungen müssen schriftlich (E-Mail, Fax oder Post) erklärt werden. Die folgenden Stornogebühren gelten:
| Stornozeitraum vor dem Umzugstag | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 7 Tage vorher | Kostenlos |
| 4–7 Tage vorher | 25 % des vereinbarten Preises |
| 2–3 Tage vorher | 50 % des vereinbarten Preises |
| Weniger als 48 Stunden vorher | 75 % des vereinbarten Preises |
| Am Umzugstag / No-Show | 100 % des vereinbarten Preises |
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
Terminverschiebungen
Terminverschiebungen sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Wird ein Termin innerhalb von 48 Stunden verschoben, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an, sofern kein kostenloser Ausweichtermin innerhalb von 14 Tagen gefunden werden kann.
Stornierung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren, wenn unvorhersehbare Umstände (Fahrzeugausfall, Erkrankung des gesamten Teams, höhere Gewalt) die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Kann kein akzeptabler Ausweichtermin gefunden werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
§ 12 Widerrufsrecht
Bei Verträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Bei Dienstleistungen, deren Ausführung an einem bestimmten Termin oder einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB – Beförderungsleistungen), besteht nach herrschender Rechtsauffassung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Stornierungsregelungen nach §11 dieser AGB gelten in diesen Fällen.
Bei Unsicherheiten über das anwendbare Widerrufsrecht wenden Sie sich bitte vor Vertragsschluss an uns.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung der Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Umzugsdetails) erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht.
Vollständige Datenschutzhinweise entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter: mkumzug-hannover.de/datenschutzerklarung/
§ 14 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands-Regelungen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Kontakt
MK Umzüge & Transporte GmbH
Altenauer Weg 17, 30419 Hannover
Stand: April 2026. MK Umzüge & Transporte GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter mkumzug-hannover.de/agb/ abrufbar.